Medizinische Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, können von Patienten als ergänzende Zusatzleistungen (IGeL - Individuelle Gesundheitsleistungen) in Anspruch genommen werden.
Die Initiative zur Terminvereinbarung geht immer vom Patienten selbst aus.
Im Vorfeld erfolgt immer eine Beratung über mögliche GKV-Leistungen. Die Leistungserbringung erfolgt nach Abschluss eines entsprechenden Vertrages und nach ausreichender Bedenkzeit des Patienten.
Die Rechnungsstellung erfolgt wie für Privatpatienten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).